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Wer verordnet logopädische
Therapie?

HNO Ärzte, Kinderärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen und Hausärzte können bei Bedarf Rezepte für logopädische Therapie verordnen. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt freundlich darauf an.

Allgemeines

  • Kinder bis 18 Jahre sind zuzahlungsbefreit
  • Hausbesuche sind nach ärztlicher Verordnung möglich
  • Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen laut § 61 SGB V mit einer Zuzahlung von 10% der Gesamtkosten der Heilmittelverordnung rechnen (je nach Krankenkasse).
  • zusätzliche Rezeptgebühr von 10 Euro pro Rezept ab 18 Jahre

Therapiebereiche

"Sprache entsteht im Kopf, Sprechen geschieht mit dem Mund, Schlucken übernimmt der Kehlkopf und Stimme ist hörbare Luft..."
Dies ist lediglich eine vereinfachte Erklärung des komplexen Zusammenspiels von Nerven und Muskeln der logopädischen Therapiebereiche.
Diese Tabelle soll Ihnen einen kleinen Überblick in die 4 logopädischen Arbeitsfelder geben. Die individuellen Inhalte und Ziele der Therapie werden nach einer logopädischen Diagnostik gemeinsam mit Ihnen festgelegt.
Sprechtherapie
  •   bei Lispeln, Stottern
  •   nach einem Schlaganfall
  •   Wahrnehmung der Mund- und Zungenmotorik
  •   Verbesserung der Artikulation
Sprachtherapie
  •   Kinder ab 4 Jahre
  •   Erwachsene nach neurologischen Störungen (Schlaganfall)
  •   Förderung des Sprachverständnis
  •   Wortschatzaufbau
  •   Vervollständigung des Lautinventars
  •   Verbesserung der grammatikalischen Fähigkeiten
Stimmtherapie
  •   für Sprechberufe (Lehrer, Verkäufer, Trainer)
  •   nach Schilddrüsen Operationen
  •   Anbahnung physiologischer Atemtechnik
  •   Übungen für eine gesunde Stimme
Schlucktherapie
  •   nach neurologischen Störungen (Schlaganfall)
  •   Kinder mit unphysiologischem Schluckmuster
  •   Abbau von muskulären Dysbalancen der Zungen- u. Mundmotorik
  •   Erlernen von Schlucktechniken